Tätigkeitsbereiche
Sanierungen und Insolvenzrecht
Mit unserer jahrelangen Expertise im Insolvenz- und Sanierungsrecht beraten und vertreten wir sowohl in finanzielle Krise geratene Unternehmen und Privatpersonen als auch betroffene Gläubiger. Durch Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk von Steuer- und Unternehmensberatern können alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Aufgrund der regelmäßigen Bestellungen zum Insolvenzverwalter durch Gerichte wissen wir auch praktisch, worauf es im Insolvenzrecht ankommt: die Optimierung des wirtschaftlichen Ergebnisses und die Vermeidung von Fallstricken und Haftungsproblemen, die sich aus falschem Verhalten für Gläubiger und Schuldner gerade in Krisensituationen ergeben können.
Wirtschafts- und Finanzstrafecht
Wenn Sie mit dem Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens konfrontiert sind, ist eine umfassende und möglichst frühzeitige Beratung besonders wichtig, um alle Verteidigungsrechte zu wahren. Wir entwickeln mit unseren Klienten eine geeignete
Strategie und stehen ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.
Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafverfahren
Egal ob es um die Gewerbeordnung, baurechtliche Vorschriften, Glückspielrecht oder sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen wie Sozialdumping oder die Straßenverkehrsordnung geht: auch im Verwaltungsrecht stehen wir zur Wahrung Ihrer Ansprüche vom erstinstanzlichen Verfahren über die Verwaltungsgerichte bis zu den Verfahren vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof oder dem EuGH zur Verfügung.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Wir betreuen unsere Klienten von der Gesellschaftsgründung bis zur Abwicklung in allen mit dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht verbundenen Rechtsfragen wie Errichtung von Gesellschaftsverträgen, Durchführung von Abtretungen, Verschmelzungen, Spaltungen und vielem mehr. Auch die Beratung bei Formulierung von Geschäftsbedingungen und Verträgen und die Begleitung bei Vertragsverhandlungen ist uns aus Theorie und Praxis vertraut. Die auf die Bedürfnisse der Klienten maßgeschneiderte Vorbereitung vertraglicher Grundlagen ist eine wichtige Basis für erfolgreiche und konfliktfreie unternehmerische Tätigkeit. Der hier investierte Aufwand rentiert sich zur Vermeidung von späteren, oft kostspieligen Auseinandersetzungen doppelt und dreifach.
Arbeitsrecht
Sie sind Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber bezahlt nicht oder hält andere Vorschriften nicht ein? Sie sind Arbeitgeber und Ihr Arbeitnehmer verletzt seine Dienstpflichten? Aus ständiger Verfahrensführung vor den Arbeitsgerichten kennen wir die arbeitsrechtlichen Probleme nicht nur in der Theorie, sondern auch in der täglichen Praxis. In der Beratung können wir daher bei der Abwägung helfen, wann es sich lohnt, strittige Sachverhalte durchzusetzen und wie arbeitsrechtliche Regelungen zu gestalten sind, die funktionieren und im Konfliktfall einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, melden wir Ihre Forderungen beim Insolvenzentgeltfonds an und sorgen so für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Zivilrecht und Verfahrensführung
Egal ob es um die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen geht, die Regelung familienrechtlicher Probleme zum Beispiel in Zusammenhang mit Ehe, Scheidung, Obsorge und Unterhalt, erbrechtliche Themen, Verkehrsunfälle oder andere zivilrechtliche Ansprüche: die engagierte Vertretung der Interessen unserer Klienten, aber auch eine realistische Einschätzung von Kosten, Nutzen und Risken sind in unserer Kanzlei besonders wichtig.
Immobilien, Miet- und Baurecht
Mit unserer langjährigen Expertise helfen wir bei der Errichtung und Durchführung von Kaufverträgen samt treuhändiger Abwicklung und Vertretung im Grundbuchsverfahren. Die Abwicklung von Bauträgerprojekten nach den Bestimmungen des Bauträgervertragsrechts gehört ebenso zu unseren Kernbereichen wie die Parifizierung von Liegenschaften und andere Rechtsfragen der Immobilienentwicklung und –bewirtschaftung.
Wir beraten und vertreten unsere Klienten in Angelegenheiten des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Maklerrechts und anderer liegenschaftsbezogener Themen wie zum Beispiel die Führung von Bauverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden.
Unsere Kanzlei verwaltet Liegenschaften und vertritt Hausverwaltungen und Makler bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Außergerichtliche Streitbeilegung und Collaborative Law
Nicht immer ist der Gerichtsweg die einzige oder beste Möglichkeit, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Hohes Kostenrisiko, lange Verfahrensdauer oder die drohende Zerrüttung eines trotz Konflikt wichtigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses können sowohl im Familien- als auch im Zivil- und Wirtschaftsrecht für den Versuch einer außergerichtlichen Lösung sprechen.
Das beschränkt sich nicht nur auf die Führung von Vergleichsgesprächen, sondern kann auch die Beiziehung von Mediatoren oder die Durchführung eines strukturierten Verfahrens nach den Collaborative-Law-Prinzipien beinhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.collaborativelaw.eu
Wir helfen Ihnen in der Beratung, den Weg zu finden, der am besten zu Ihrem Ziel passt.